Wir betreuen Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere auch auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts und in der privaten oder der Unternehmenskrise. Ihre Interessen vertreten wir bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, sowie selbstverständlich auch vor dem Bundesarbeitsgericht.
Arbeitsrechtliche anwaltliche Beratung zeigt insofern Besonderheiten, als dass dem Mandanten oftmals nicht mit der Durchsetzung seiner Rechte gedient ist.
Es geht vielmehr um praktikable Lösungen, die die berufliche Zukunft des Mandanten oder langjährige Geschäftsbeziehungen nicht "verbauen", sondern möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.
In diesem Sinne verstehen wir unsere Aufgabe als Berater und Vertreter getreu unserem Motto: Recht–schaffen.
Nachfolgend einige Schwerpunkte unserer Tätigkeit:
Schwerpunkte im Individualarbeitsrecht
- Kündigungschutzrecht
- Abmahnungen
- Rechte bei Mobbing und Diskriminierung
- Lohn- und Gehaltszahlungen
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen
- Verhandlung von Aufhebungsverträgen
- Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
- Ausarbeitung von Entgeltmodellen
- Betriebsverlagerungs- und Restrukturierungsberatung
- Beratung und Begleitung bei Betriebsänderungen einschließlich Betriebsübergang
Schwerpunkte im kollektiven Arbeitsrecht
- Mitwirkung in Einigungsstellenverfahren
- Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
- Verhandlung und Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen
- Umstrukturierungs- und Personalanpassungsmaßnahmen
- Begleitung und Vorbereitung von Betriebsübergängen
Schwerpunkte im Dienstvertragsrecht
- Gestaltung und Verhandlung von Geschäftsführeranstellungsverträgen
- Absicherung in Haftungsfragen
- Gestaltung und Verhandlung von Vorstandsdienstverträgen